Information der Öffentlichkeit
Veröffentlichung gemäß § 8a der 12. BImSchV (Störfallverordnung) in Verbindung mit Anhang V Teil 1
Informationen zu Betriebsbereichen der unteren Klasse
Betreiber und Ansprechpartner
Streit+Co Internationale Spedition GmbH
Am Langwiesfeld 20-24
93083 Obertraubling
Dipl.-Bw. (FH) Claudia Schützmann
Betriebsbereich
Streit+Co Internationale Spedition GmbH
Am Langwiesfeld 20-24
93083 Obertraubling
Bestätigung des Betriebsbereichs
Der Betriebsbereich unterliegt der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der unteren Klasse. Der Betriebsbereich wurde dem Landratsamt Regensburg angezeigt (30.06.2017).
Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Der Betriebsbereich umfasst ein Hochregallager mit Umschlagsfläche und Übergabezone für Druckgaspackungen mit entzündbaren Gasen sowie Transportverpackungen mit entzündbaren, flüssigen Stoffen. Auf der Umschlagsfläche dürfen zusätzlich Transportverpackungen für oxidierende Flüssigkeiten bereitgestellt werden.
Die maximale Gesamtlagermenge beträgt 1.140 t entzündbare Flüssigkeiten und 185 t verflüssigte, entzündbare Gase als Treibgase in Druckgaspackungen (Aerosoldosen). Die maximale Menge an bereitgestellten oxidierenden Flüssigkeiten beträgt auf der Umschlagsfläche 5 t.
Vorhandene relevante gefährliche Stoffe im Betriebsbereich und deren wesentliche Gefahreneigenschaften
Gefährliche Stoffe im Sinne der Störfallverordnung, die in relevanten Mengen eingelagert werden, sind
- Alkohole: Farblose, sehr gut mit Wasser mischbare, entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt um die 20° C. Alkoholdämpfe bilden zusammen mit Luft explosionsfähige Gemische. Ansonsten rufen nur Alkoholdämpfe in hoher Konzentration Augenreizungen beim Menschen hervor. Alkohole sind schwach wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse WGK 1). Rauchen, offenes Feuer und sonstige Zündquellen sind in der Umgebung unbedingt zu unterlassen bzw. sind von den Verpackungen fernzuhalten.
- Propan, Butan: Die verflüssigten, extrem entzündbaren Gase liegen als Treibgase in Druckgasverpackungen vor (Aerosoldosen). Die Gase bilden zusammen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Rauchen, offenes Feuer und sonstige Zündquellen sind in der Umgebung unbedingt zu unterlassen bzw. sind von den Verpackungen fernzuhalten. Die Gase sind schwerer als Luft und können deshalb in Gruben und Entwässerungsschächte eindringen.
- Oxidierende Flüssigkeiten (z. B. Wasserstoffperoxid): Die mit Wasser gut mischbaren Flüssigkeiten sind gesundheitsschädlich und stark ätzend. In hoher Konzentration können Brände und Explosionen verursacht werden. Die Flüssigkeiten sind schwach wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse WGK 1).
Brandschutzeinrichtungen im Betriebsbereich
Das Lager verfügt über diverse effektive Brandschutzeinrichtungen zur Alarmierung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen, u. a. eine automatische Brandmeldeanlage und eine automatische Löschanlage.
Im Brandfall oder bei Eintritt eines Störfalls erfolgt eine sofortige Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr.
Verhalten bei einem Störfall
Sollte es zu einem Brand oder einer Explosion kommen, sind aufgrund der vorhandenen Abstände zu den Nachbarn des Betriebsbereiches keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und durch eine ungünstige Windsituation dennoch Brandgase wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das Betriebsgelände beschränkt.
Informationen im Notfall können Gefahrendurchsagen und -mitteilungen von Radiosendern (z. B. Bayern 3 oder Antenne Bayern) entnommen und/oder bei der Feuerwehr eingeholt werden (Notfallnummer 112).
Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsbereichs
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsbereichs durch die Regierung der Oberpfalz und das Landratsamt Regensburg erfolgte am 23.04.2024.
Informationen zum Überwachungsplan können bei der Regierung der Oberpfalz (Technischer Umweltschutz) eingeholt werden; weitergehende Informationen zum Betrieb (unter Berücksichtigung des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG) beim Landratsamt Regensburg (Immissionsschutzbehörde).